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   VGH Bayern, 13.08.2020 - 15 CS 20.1746   

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https://dejure.org/2020,24449
VGH Bayern, 13.08.2020 - 15 CS 20.1746 (https://dejure.org/2020,24449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.2020 - 15 CS 20.1746 (https://dejure.org/2020,24449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 2020 - 15 CS 20.1746 (https://dejure.org/2020,24449)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 122 Abs. 2 S. 3, § 146 Abs. 4 S. 1, § 152 Abs. 1; BayBO Art. 54 S. 4; GG Art. 2 Abs. 2
    Nutzungsuntersagung einer Balkonanlage im besonderen öffentlichen Interesse

  • rewis.io

    Nutzungsuntersagung einer Balkonanlage im besonderen öffentlichen Interesse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 15 ZB 19.1024

    Bauaufsichtliche Maßnahmen zum Brandschutz bezüglich Rettungswegen und

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2020 - 15 CS 20.1746
    Von der Befugnisnorm des Art. 54 Abs. 4 BayBO ist als Eingriffsmaßnahme auch eine Nutzungsuntersagung gedeckt (BayVGH, B.v. 3.4.2020 - 15 ZB 19.1024 - juris Rn. 28).

    Es genügt grundsätzlich, wenn ein Schadenseintritt zu Lasten der durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unter dem besonderen Schutz der Rechtsordnung stehenden Schutzgüter aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls nicht ganz unwahrscheinlich ist (BayVGH, B.v. 3.4.2020 - 15 ZB 19.1024 - juris Rn. 14 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 15 C 18.2324

    Anordnung zur Gefahrenabwehr bei bestandsgeschützter Anlage

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2020 - 15 CS 20.1746
    Der Senat weist ferner darauf hin, dass bei Anwendung des Art. 54 Abs. 4 BayBO das Handlungsermessen regelmäßig auf null reduziert ist, d.h. dass die Behörde in der Regel tätig werden muss, soweit Anordnungen zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leben oder Gesundheit notwendig sind (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 15 C 18.2324 - BayVBl 2019, 673 = juris Rn. 38 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.11.2020 - 15 C 20.2229

    Klage gegen eine bauordnungsrechtliche Anordnung

    Es genügt grundsätzlich, wenn ein Schadenseintritt zu Lasten der durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unter dem besonderen Schutz der Rechtsordnung stehenden Schutzgüter aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls nicht ganz unwahrscheinlich ist (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 15 CS 17.1055 - BayVBl 2018, 705 = juris Rn. 14 f., 21 ff. m.w.N.; B.v. 25.3.2019 - 15 C 18.2324 - BayVBl 2019, 673 = juris Rn. 28, 31; B.v. 3.4.2020 - 15 ZB 19.1024 - juris Rn. 12 ff. m.w.N.; B.v. 13.8.2020 - 15 CS 20.1746 - juris Rn. 8 f.).
  • VGH Bayern, 01.12.2021 - 15 ZB 21.1596

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung im Verfahren gegen eine

    Insgesamt hat sich das Verwaltungsgericht insofern an den auch vom Verwaltungsgerichtshof zu Art. 54 Abs. 4 BayBO entwickelten Rechtsgrundsätzen ausgerichtet (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 15 CS 17.1055 - NVwZ-RR 2018, 14 = juris Rn. 14 ff.; B.v. 25.3.2019 - 15 C 18.2324 - BayVBl 2019, 673 = juris Rn. 28 ff.; B.v. 3.4.2020 - 15 ZB 19.1024 - juris Rn. 12 ff. m.w.N.; B.v. 13.8.2020 - 15 CS 20.1746 - juris Rn. 8 f.; B.v. 6.11.2020 - 15 C 20.2229 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 10.01.2024 - 15 CS 23.1929

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Nutzungsuntersagung wegen

    Bei Anwendung des Art. 54 Abs. 4 BayBO ist das Handlungsermessen regelmäßig auf null reduziert, d.h. dass die Behörde in der Regel tätig werden muss, soweit Anordnungen zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leben oder Gesundheit notwendig sind (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 15 CS 20.1746 - juris Rn. 8).
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